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Der behutsame Start zurück ins Reisefeeling

Tauchtauglichkeit und Flugreisen während der Corona-Pandemie

Anderthalb Jahre, nachdem die ersten Meldungen einer neuartigen Coronavirus-Erkrankung, COVID-19, die Runde machten, befindet sich die Welt immer noch im Ausnahmezustand. Nachdem das Reisen nun monatelang fast stillstand, öffnen Hotels und Gastronomie langsam wieder ihre Türen. Zwar sind immer noch viele Aktivitäten eingeschränkt und ein Gang ins Restaurant nicht immer möglich, dennoch wird es immer wahrscheinlicher, dass man nun, wo die Außentemperaturen steigen, wieder vermehrt die Zeit fernab der heimischen 4 Wände verbringen kann.


„Tauche nur bei vollständiger Gesundheit!”

Eine beliebte Urlaubsaktivität ist das Tauchen, das auch in Zeiten von Corona, unter bestimmten Maßnahmen, stattfinden darf. Der Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) veröffentlichte Anfang Mai 2021 Empfehlungen, die wir für Sie zusammengefasst haben:

  • Die Tauchgänge sollten möglichst unfallfrei gestaltet werden, um den näheren Kontakt zwischen Personen aus unterschiedlichen Haushalten zu minimieren

  • Bis auf weiteres sollen nur Nullzeittauchgänge in moderaten Tiefen durchgeführt werden. Die Nullzeit ist die maximale Zeit von Beginn des Abstiegs bis hin zum Aufstieg an die Oberfläche, ohne Dekompressionsstops einlegen zu müssen. Es handelt sich hierbei also um dekompressionslose Tauchgänge

  • Ein Tauchgang ist nur bei vollständiger Gesundheit möglich, auch ein kleiner Schnupfen kann Komplikationen wie ein Barotrauma hervorrufen

  • Über Wasser gelten die örtlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen

  • Während der Vorbereitung werden Rettungs- und Notfallübungen ohne direkten Austausch von Masken und Atemregler gezeigt, eine Wechselatmung wird lediglich angedeutet

  • Es findet kein Anlandbringen simulierter Opfer statt

  • Unter Wasser gelten keine Abstandsregeln

  • Um ein Tauschen der Atemregler zu vermeiden, taucht jeder Taucher mit zwei getrennten Atemreglern (jeweils mit erster und zweiter Stufe)

  • Der Tauchgang wird mit erhöhtem Atemgas-Vorrat (25 statt 20 Milliliter pro Minute) durchgeführt

  • Leihausrüstung (Maske, Atemregler und Schnorchel) werden in der Regel vor jedem Besitzerwechsel vom Verleih desinfiziert

  • Für Kinder gelten die gleichen Regeln wie für Erwachsene

Grundsätzlich gilt, dass die Tauchtauglichkeit durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 erlischt und eine erneute Untersuchung bei einem Tauchmediziner benötigt wird. Viele an COVID-19 Erkrankte zeigen zwar nach 5 bis 6 Wochen keine typischen Beschwerden mehr, dennoch besteht bei ihnen ein erhöhtes Risiko für tauchspezifische Erkrankungen. Je nach Verlauf der COVID-19-Erkrankung gelten nach Genesung Wartezeiten von 1 bis 6 Monaten bis zur Untersuchung beim Tauchmediziner und dem (erneuten) Erlangen der Tauchtauglichkeit.


Eine Impfung gegen COVID-19 ist kein Auslöser für Tauchunfälle, dennoch sollte nach der Impfung, um den Körper zu schonen, eine Woche bis zum nächsten Tauchgang gewartet werden.

Flugreisen

Die steigende Durchimpfungsrate wird zu immer weiteren Lockerungen führen, so dass in nicht allzu ferner Zukunft auch wieder Fernreisen denkbar sind. Bereits 2020 veröffentlichte die European Union Aviation Safety Agency (EASA) einen Bericht über die aktuellen Vorkehrungen am Flughafen und an Bord.


„Checke möglichst online ein!”

Die wichtigsten Aspekte mit allen Aktualisierungen haben wir hier zusammengefasst:

  • Beim Betreten des Abreiseflughafens bis zum Verlassen des Zielflughafens muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden

  • „Social Distancing“-Einschränkungen sowie eine angemessene Husten- und Nies-Etikette müssen eingehalten werden

  • Zwischen den Passagieren soll jeweils ein Sitz frei bleiben, Familien oder Personen aus einem Haushalt sollen jedoch nebeneinander sitzen

  • Die Passagiere sollten ihren Sitzplatz so wenig wie möglich verlassen

  • Der Kontakt zwischen der Crew und den Passagieren soll auf ein Minimum beschränkt werden, Duty-Free-Artikel werden in der Regel nicht angeboten

  • Die Terminals sollen nur von Passagieren, Crewmitgliedern und Flughafenmitarbeitern betreten werden. Begleitpersonen dürfen die Terminals nur unter bestimmten Umständen betreten

  • Der Check-In sollte möglichst online erfolgen

  • Symptomatische Patienten dürfen den Flug nicht antreten

  • Eventuell kann die Körpertemperatur vor dem Betreten des Flugzeugs gemessen werden

  • Fluggesellschaften bitten darum lediglich ein Handgepäck statt zwei mitzuführen

  • Personen, welche die Regeln missachten, können von Bord oder vom Flughafen verwiesen werden

  • Nach der Ankunft sollten die Koffer möglichst sofort abgeholt und der Terminal anschließend zügig verlassen werden

  • In der Regel muss vor dem Hin- sowie Rückflug ein negativer Coronatest vorgelegt werden. Entsprechende aktuelle Informationen finden Sie über unseren Corona-Einreise-Checker

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